B2B Geschäftsbedingungen
Mit der Registrierung schließen wir diese Rahmenvereinbarung ab:
- Verkäuferin:
Aylla s.r.o.
IdNr.: 06690530
Ust-IdNr.: CZ0669053
mit Sitz in: 53002 Pardubice, Jiráskova 29
Kontaktadresse: Sladkovskeho 514, Pardubice 53002, Tschechische Republik
eingetragen am Bezirksgericht in Hradec Králové, Aktenzeichen 40828
Bankverbindung:
Bankverbindung für Einzahlungen in CZK: 5236346369/0800
IBAN: CZ65 0800 0000 0052 3634 6369
Bankverbindung für Einzahlungen in EUR: 2108652253/0800
IBAN: CZ0708000000002108652253
BIC (SWIFT): GIBACZPX
Kontakt:
E-Mail: sales@aylla.com
Telefon: +420 703 144 482
Web: www.aylla.com
vertreten durch: Jan Zozulák
-
Käufer = Registrant (nachfolgend „Käufer“ genannt)
RAHMENKAUFVERTRAG
gemäß den Bestimmungen von § 2709 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 GBl., Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften. (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt)
- Die Verkäuferin ist der exklusive Hersteller der tschechischen Marke Aylla shoes mit Sitz in Pardubice, Tschechische Republik, die Barfußschuhe für Kinder und Erwachsene herstellt.
- Alle Waren, die die Käuferin von der Verkäuferin erwirbt, unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages.
Vertragsgegenstand
- Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Rechtsbeziehungen, die sich aus den zwischen den Vertragsparteien künftig abzuschließenden (Teil-)Einzelkaufverträgen über den Verkauf von Waren (im Folgenden „Einzelkaufvertrag“ oder „Einzelkaufverträge“ genannt) ergeben, durch die in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen geregelt werden.
- Die Parteien können von den in diesem (Rahmen-)Vertrag vereinbarten Bestimmungen nur abweichen, wenn sie dies in einem gesonderten, schriftlich geschlossenen Vertrag vereinbaren, der die Wirkungen dieses (Rahmen-)Vertrags ausschließt. Die Annahme einer Bestellung mit zusätzlichen, von dieser Rahmenvereinbarung abweichenden Änderungen gilt nicht als solche Vereinbarung.
- Der Einzelkaufvertrag regelt die Verpflichtung der Verkäuferin, der Käuferin die Ware zu übergeben und das Eigentum an der Ware auf die Käuferin zu übertragen, sowie die Verpflichtung der Käuferin, die Ware ordnungsgemäß anzunehmen und den im Vertrag festgelegten Kaufpreis für die Ware zu zahlen.
Lieferbedingungen
- Die Verkäuferin verpflichtet sich mit diesem Vertrag, die Waren an die Käuferin anhand von Einzelkaufverträgen zu liefern, die auf der Grundlage der Bestellungen der Käuferin abgeschlossen werden. Die Bestellung definiert die Art der Waren und gibt ihre Menge an. Die Annahme der Bestellung durch die Verkäuferin und ihre Auslieferung an die Käuferin stellt einen Einzelkaufvertrag dar, der für beide Parteien verbindlich ist, und ein solcher abgeschlossener Kaufvertrag kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Verkäuferin und der Käuferin geändert werden. Die Bestellungsannahme durch die Verkäuferin kann auch durch Lieferung der bestellten Ware erfolgen. Die Rechte und Pflichten der Parteien eines solchen Einzelkaufvertrags richten sich nach den Bestimmungen des vorliegenden Rahmenvertrags und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- Warenbestellungen sind:
a) Vorbestellungen – in der Regel zweimal jährlich für die Frühjahr/Sommer- und Herbst/Winter-Kollektion, immer mindestens sechs Monate im Voraus.
b) Nachbestellungen – können im Laufe des Jahres getätigt werden, wenn die angeforderte Ware vorrätig auf Lager ist und unter Bedingungen einer niedrigeren Margengruppe als bei Vorbestellungen. - Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Vorbestellung unwiderruflich ist und dass der Verkäuferin bei Nichtannahme der Waren aus der Vorbestellung durch die Käuferin Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 75 % des Kaufpreises der in der Vorbestellung genannten nicht angenommenen Ware entsteht. Die Vertragsstrafe ist an dem der Zustellung der von der Verkäuferin an die Käuferin ausgestellten entsprechenden Rechnung folgenden Tag fällig, es sei denn, beide Parteien vereinbaren etwas anderes.
- Die Bestellung kann schriftlich, per E-Mail, über B2B oder telefonisch erfolgen, muss aber anschließend auf einem der oben genannten Wege bestätigt werden.
- Die Verkäuferin ist verpflichtet, die Käuferin schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zur Annahme der Ware aufzufordern. Die Käuferin ist verpflichtet, die gelieferte Ware anzunehmen. Die Lieferung der Ware bedeutet die Annahme der Ware durch Bestätigung des Lieferscheins oder der Lieferbestätigung durch das Transportunternehmen.
- Bei Änderung des Liefertermins durch die Verkäuferin ist die Käuferin darüber rechtzeitig zu informieren. Sollte die gelieferte Stückzahl nicht mit der Bestellmenge übereinstimmen und die Käuferin von der Verkäuferin nicht über diese Stückzahländerung informiert worden sein, so ist sie verpflichtet, die falsche Stückzahl in ihrem eigenen Interesse der Verkäuferin zu melden und die Fehlmenge möglichst schnell, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bestellungsannahme, zu beanstanden. Nachträgliche Reklamationen wegen falscher Liefermengen werden nicht berücksichtigt und die Käuferin erkennt die Warenannahme vorbehaltlos an.
- Die Verkäuferin liefert der Käuferin die Ware über das von ihr beauftragte Transportunternehmen am Lieferort. Bei Vorbestellungen und Nachbestellungen berechnet die Verkäuferin der Käuferin zusätzlich jeder Bestellung die Versandkosten gemäß den aktuellen Konditionen für die jeweilige Saison. Die Verkäuferin liefert die Waren zu dem mit der Käuferin vereinbarten Zeitpunkt, es sei denn, es wurde eine spätere oder frühere Lieferung als üblich vereinbart. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, die Ware im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen, Naturkatastrophen und ähnlichen Situationen, die sie mit ihren üblichen Herstellpraktiken nicht beeinflussen kann, verspätet zu liefern.
Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Strafklauseln
- Die Parteien vereinbaren, dass der Kaufpreis der von der Verkäuferin an die Käuferin anhand einer Bestellung der Käuferin und/oder anhand eines Einzelkaufvertrages gelieferten Ware nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Teilkaufvertrages gültigen Preisliste des Herstellers der Ware bestimmt wird.
- Die Käuferin zahlt den Kaufpreis für jede Lieferung anhand eines von der Verkäuferin ausgestellten Buchhaltungs- und Steuerbelegs (im Folgenden „Rechnung“ genannt). Die Fälligkeitsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsausstellung, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Die Rechnung enthält die Angaben bezüglich Art, Menge und Preis der Ware und erfüllt alle Anforderungen an einen Steuerbeleg. Das Zahlungsdatum ist das Datum, an dem der Rechnungsbetrag auf dem Konto der Verkäuferin gutgeschrieben oder per Nachnahme bezahlt wird.
- Die Käuferin erkennt an, dass sie durch die Erstellung einer Vorbestellung verpflichtet ist, 30 % des Gesamtkaufpreises der Ware aus der Vorbestellung auf das Konto der Verkäuferin zu zahlen, und zwar anhand einer von der Verkäuferin ausgestellten Anzahlungsrechnung mit einer Fälligkeit von 30 Tagen ab Erstellung der Vorbestellung, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Anzahlungsrechnung wird später mit der Rechnung für die gelieferte Ware verrechnet.
- Das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware geht mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises auf die Käuferin über.
- Sollte die Käuferin mit der Zahlung des fälligen Kaufpreises in Verzug sein, so ist sie verpflichtet, der Verkäuferin pro Verzugstag eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des aushaftenden Betrages zu zahlen. Der Anspruch der Verkäuferin auf Verzugszinsen und Schadenersatz bleibt hiervon unberührt. Ist die Käuferin mit der Zahlung des Kaufpreises für die Ware in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Erfüllung aller ihrer Verpflichtungen gegenüber der Käuferin auszusetzen, bis die Käuferin alle Verbindlichkeiten beglichen hat.
- Die Käuferin ist verpflichtet, den Kaufpreis der Ware zu bezahlen und die gelieferte Ware vertragsgemäß anzunehmen. Sollte die Käuferin die Annahme der Ware grundlos verweigern, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Ware auf Kosten der Käuferin bei einem Dritten einzulagern und die Käuferin hiervon zu unterrichten. Mit der Zustellung der Mitteilung über die Einlagerung der nicht abgeholten Ware gilt die Verpflichtung der Verkäuferin zur Lieferung der Ware als erfüllt. Der Anspruch der Verkäuferin auf Zahlung des Kaufpreises für die so gelieferte Ware erlischt dadurch nicht.
- Zahlt die Käuferin den Kaufpreis nicht bis zum Fälligkeitstermin, hat die Verkäuferin das Recht, von jedem Einzelkaufvertrag zurückzutreten.
- Die Käuferin verpflichtet sich, die gelieferte Ware im Originalzustand zu verkaufen, insbesondere die Unversehrtheit der Ware und ihrer Verpackung bis zur Übergabe der Ware an den Endkunden – Endverbraucher – zu gewährleisten und den Verkauf der Ware in der Originalverpackung ohne Änderungen oder Modifikationen der Ware, insbesondere Änderungen der Verpackung, der Präsentation, des Verkaufscodes oder der Produktionsserie der Ware, sicherzustellen. Darüber hinaus darf die Käuferin die Waren ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Verkäuferin nicht gegen andere Produkte austauschen und an andere Personen als den Endverbraucher verkaufen. Bei der Verletzung dieser Pflicht ist die Käuferin verpflichtet, der Verkäuferin pro Verletzungsfall eine Vertragsstrafe in Höhe von CZK 10.000,- CZK zu bezahlen. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
- Die Verkäuferin ist mehrwertsteuerpflichtig (im Folgenden kurz „MwSt.“ genannt). Daher wird dem Kaufpreis in den durch allgemein verbindliche Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen und in Übereinstimmung mit diesen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften MwSt. hinzugerechnet.
Produkthaftung
- Offensichtliche Mängel der Ware, einschließlich Fehlmengen, sind von der Käuferin unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach der Warenannahme, sowie sonstige Mängel, d.h. versteckte Mängel, die die Ware zum Zeitpunkt des Übergangs an die Käuferin aufwies, unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach ihrer nachweislichen Feststellung durch die Käuferin, anzuzeigen.
- Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für Warenmängel, soweit sie durch die Käuferin oder durch äußere Ereignisse, die von der Verkäuferin nicht zu vertreten sind, verursacht wurden. Die Verkäuferin haftet nicht für die Nichtlieferung der bestellten Ware, wenn die Käuferin der Verkäuferin das Fehlen der bestellten Ware nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Annahme der bestellten Ware, per E-Mail mitteilt.
Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages
- Der vorliegende Vertrag wird für 1 Jahr abgeschlossen. Sofern einer der Vertragsparteien der jeweils anderen Vertragspartei nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf dieser Frist schriftlich mitteilt, dass sie an der Fortsetzung des Vertrags nicht interessiert ist, so verlängert sich der Vertrag unter den gleichen Kündigungsbedingungen wiederholt um ein weiteres Jahr. Die Beendigung dieses Vertrags lässt die Rechte und Pflichten der Parteien aus den Einzelkaufverträgen unberührt.
- Der vorliegende Vertrag erlischt ferner:
a) durch schriftlichen Vertragsrücktritt einer der Vertragsparteien wegen erheblicher Verletzung dieses Vertrages, d. h. insbesondere wegen eines Verzugs bei der Zahlung des Kaufpreises von mehr als 30 Tagen, wobei der Rücktritt mit dem Eingang der Rücktrittserklärung bei der jeweils anderen Vertragspartei wirksam wird
b) durch schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien mit Wirksamkeit zu dem in der Vereinbarung festgelegten Tag.
c) durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit und die Nichtverlängerung des Vertrages.
Sonderbestimmungen
- Sämtliche von der Verkäuferin verkaufte Aylla shoes Ware ist durch eine Marke oder eine andere Bezeichnung geschützt. Die Käuferin verpflichtet sich, die sich aus den auf den Ware angebrachten Marken oder nicht eingetragenen Bezeichnungen ergebenden Rechte anzuerkennen. Die Käuferin verpflichtet sich, in keinem Land eine mit der Marke oder einer nicht eingetragenen Bezeichnung von Aylla shoes identische oder verwechslungsfähige Bezeichnung eintragen (registrieren) zu lassen oder ein nicht geschütztes Zeichen, das mit der Marke identisch oder verwechselbar ist, bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu verwenden, und zwar auch nach Ablauf des Rahmenvertrags.
- Die Verkäuferin gibt auch nach Bedarf der Käufer unverbindliche Preisempfehlungen heraus.
- Sollten bei einer der Vertragsparteien Änderungen eintreten (Sitz, satzungsmäßiges Organ, Rechnungsdaten usw.), so ist sie verpflichtet, die Änderungen bei der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich anzuzeigen.
- Die Käuferin verpflichtet sich, die Waren ausschließlich an private Endverbraucher zu verkaufen, denen er auch die Produkthaftung für alle Waren für die gesetzliche Dauer (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 24 Monate ab Kaufdatum der Ware) zusichert. Die Verkäuferin haftet gegenüber der Käuferin für mangelhafte Leistungen an der Ware in demselben Umfang, wie er dazu nach den einschlägigen Rechtsvorschriften für Endverbraucher verpflichtet ist, und zwar für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum der Lieferung der Waren. Bei Beanstandungen gebrauchter Waren, die vom Endverbraucher über die Käuferin geltend gemacht werden, muss die Verkäuferin der Käuferin innerhalb von 24 Monaten ab Erwerb der Ware durch den Endverbraucher die Produkthaftung übernehmen (die Käuferin weist dies mit dem Steuerbeleg/der Quittung nach, die die Käuferin zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Endverbraucher ausgestellt hat).
- Die Käuferin ist verpflichtet, beim Umgang mit der Ware alle Maßnahmen zu beachten, die sich aus allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, aus den von der Verkäuferin im Zusammenhang mit der Ware zur Verfügung gestellten Unterlagen und aus den auf der Verpackung der Ware befindlichen Hinweisen und Informationen ergeben.
- Die Käuferin übernimmt das Risiko einer Umstandsänderung.
Internet
- Mit Abschluss dieses Vertrages ist die Käuferin berechtigt, die Ware auch über das Internet (Website, E-Shop, Online-Bestellformular und andere E-Commerce-Systeme) zu bewerben und zu verkaufen.
- Die Website der Käuferin darf das Erscheinungsbild der offiziellen Website von Aylla shoes s.r.o. nicht visuell nachahmen oder vorgeben, die offizielle Website von Aylla shoes s.r.o. zu sein.
- Die Käuferin ist nicht berechtigt, auf ihrer Website Marken, Motive, Werbe- und Bildaufnahmen im Zusammenhang mit den Waren ohne vorherige Genehmigung der Verkäuferin zu verwenden.
Schlussbestimmungen
- Der vorliegende Vertrag wird mit seiner Unterzeichnung gültig und wirksam.
- Zu Änderungen oder zur Beendigung dieses Vertrages bedarf es der Schriftform.
- . Die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, insbesondere den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Die Parteien vereinbaren für Streitigkeiten aus diesem Vertrag die sachliche und örtliche Zuständigkeit des allgemeinen Gerichts der Verkäuferin. Beide Parteien betrachten den Inhalt dieses Vertrages als vertraulich und verpflichten sich, ihn gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Bestimmungen dieses Artikels bleiben von einer Beendigung des Vertrages (egal aus welchem Grund) unberührt und der Artikel bleibt mindestens fünf (5) Jahre nach der Vertragsbeendigung weiter in Kraft.
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Dieser Vertrag wird in elektronischer Form geschlossen.
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Die Vertragsparteien erklären, dass sie den Inhalt dieses Vertrags zur Kenntnis genommen haben, dass er nach ihrem freien Willen geschlossen wurde und dass sie ihn zum Nachweis ihrer Zustimmung zu seinem Inhalt elektronisch durch ihre Zustimmung zu den Vertragsbedingungen genehmigen.
Aylla s.r.o.